Die FREIE WÄHLER Stadtratsfraktion beantragt, der Stadtrat möge beschließen:
Der Stadtrat fordert die Landesregierung von Rheinland-Pfalz auf, ihre Haltung gegenüber dem Kon-zept der sog. Ankerzentren („Zentrum für Ankunft, Entscheidung, Rückführung (AnkER)“) zu über-denken und auch in Rheinland-Pfalz Ankerzentren einzuführen.

Begründung:
Durch Verfolgung und wirtschaftliche Not in vielen Teilen der Welt verlassen Millionen Menschen ihre Heimat. Die Länder Europas und insbesondere Deutschland üben eine hohe Anziehungskraft als Ziel gewaltiger Wanderungsbewegungen aus. Um Asylverfahren schnell, umfassend und rechtssicher bearbeitet bearbeiten zu könne, haben CDU/CSU und SPD nach der letzten Bundestagswahl im Koalitionsvertrag vom Februar 2018 die Einrichtung von sog. Ankerzentren beschlossen. In einem Ankerzentrum sollen Flüchtlinge unterkommen, bis sie in Kommunen verteilt oder in ihr Herkunftsland abgeschoben werden. AnkER steht für Zentrum für Ankunft, Entscheidung und Rückführung. Die Vorteile dieser Ankerzentren liegen im konsequenteren Vollzug des Ausländer- und Asylrechts und der konsequenten Rückführung von Personen, die nicht bleibeberechtigt sind. Die ersten sieben An-kerzentren entstanden in Bayern, es folgten Einrichtungen in Sachsen und im Saarland. Ein knappes Jahr nach dem offiziellen Start des sogenannten Ankerzentrums für Asylbewerber in Lebach im Saar-land zog der Innenminister Klaus Bouillon (CDU) eine positive Bilanz. Die Bündelung der Zustän-digkeiten in den Ankerzentren sei von Vorteil. So können dort alle Organisationen vertreten sein, die für den Asylbewerber zuständig sind im Zusammenhang mit der Unterbringung und auch der Abschiebung, wie die obere Ausländerbehörde, die Bundespolizei sowie ggfls. eine Außenstelle des Verwaltungsgerichts. Land und Bund kommen nach diesem Modell – entgegen der bisherigen Praxis – direkt für die Kosten der Ankerzentren auf. Das ist in Rheinland-Pfalz bisher leider nicht der Fall. So zahlt die Stadt Koblenz aktuell den Sicherheitsdienst in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber, wofür die Verwaltung 1,2 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt hat, ohne eine entsprechende finanzielle Erstattung durch das Land zu erhalten. Würde das Land Rheinland-Pfalz dem Vor-bild des Saarlands folgen und Ankerzentren einrichten, würde das somit auch den Haushalt der Stadt Koblenz erheblich entlasten. Die Einrichtung von Ankerzentren liegt somit auch in unmittelbarem finanziellem Interesse der Stadt Koblenz.

Antwort der Verwaltung:

Die Einrichtung von Ankerzentren liegt, wie im Antrag selbst ausgeführt, in der Kompetenz der Länder.
Die Landesregierung hat in Rheinland-Pfalz die Einrichtung von Ankerzentren von Anfang an abgelehnt. In Rheinland-Pfalz wird verstärkt auf eine integrierte Erstaufnahme, in der auch alle beteiligten Stellen eingebunden sind, gesetzt (= Bündelung der Kompetenzen).
An den Kosten vor Ort beteiligt sich der Bund bzw. das Land durch die Integrationspauschale. Diese wird den Kommunen nicht zweckgebunden zur Verfügung gestellt.

Beschlussempfehlung:
Es wird empfohlen aufgrund der klaren Positionierung des Landes den Antrag zurückzuziehen. Es besteht aus Sicht der Verwaltung keine Aussicht auf Erfolg.