AF/0135/2014

Die neuste Fassung des Schulgesetzes(Inkrafttreten:01.08.2014) eröffnet den Eltern von

Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein gesetzlich verankertes Wahlrecht zwischen einem inklusiven Unterrichtsangebot an dem Lernort Schwerpunktschule und einem speziell auf die jeweilige Beeinträchtigung abgestellten Angebot an einerFörderschule für ihre Kinder.

  1. Welche Schulen sind in Koblenz für die Umsetzung eines tragfähigenInklusionskonzeptes vorgesehen?

In Koblenz sind die folgenden sechs Schulen als sogenannte Schwerpunktschulen gemäß § 14a Absätze 1 und 4 SchulG RLP mit dem erweiterten pädagogischen Auftrag des inklusiven Unterrichts beauftragt:

-Grundschule Asterstein

-Grundschule Neuendorf

-Grundschule Freiherr-vom-Stein

-Integrierte Gesamtschule Koblenz

-Albert-Schweitzer Realschule plus Koblenz

-Clemens-Brentano-/Overberg Realschule plus

Diese Schulen praktizieren bereits seit mehreren Jahren inklusiven Unterricht. Das Land RLP unterstützt diese Schulen durch die Zuteilung von bedarfsorientierten Lehrerwochenstunden, welche von Sonderpädagogen im Rahmen der integrativen Förderung an der jeweiligen Schwerpunktschule abgeleistet werden.Der sukzessive Ausbau von Schwerpunktschulen als Ausfluss des Artikels 24 der UN Behindertenrechtskonvention in Koblenz ist aus Sicht der Verwaltung wünschenswert, um wohnortnahe und gleichberechtigte Schulbildung in Koblenz zu ermöglichen. Die Initiative muss allerdings von der jeweiligen Schule ausgehen, diese legt ein entsprechendes pädagogisches Konzept vor und beantragt den erweiterten Auftrag zur Schwerpunktschule. Grundsätzlich sind alle Schulen in ein ganzheitliches Integrationskonzept einzubeziehen, da nach Wegfall des Ressourcenvorbehaltes im rheinland-pfälzischen Schulgesetz das Elternwahlrecht vorrangig bei der Schulwahl zu berücksichtigen ist. Insbesondere im Primarbereich stehen die Schulen daher vor der Anforderung sich inklusiv auszurichten. DesWeiteren sind in der Debatte die unterschiedlichen Förderschwerpunkte zu berücksichtigen, diese sind:

-Lernen

-Sprache

-Ganzheitliche Entwicklung

-Motorische Entwicklung

-Sozial-emotionale Entwicklung

-Blind und sehbehindert

-Gehörlos und schwerhörig

Da aus den unterschiedlichen Förderschwerpunkte unterschiedliche Anforderungen an Schulausstattung, Schulorganisation, Unterricht, Lehr- und Lernmittel, Hilfsmittel etc. erwachsen, wird unter Berücksichtigung der begrenzten Ressourcen empfohlen im Sekundarschulbereich eine weiterführende Schule für einen bestimmten Förderschwerpunkt zu fokussieren und auszurichten. Ein Koblenzer Gymnasium spezialisiert und ausgerichtet für körperbehinderte Kinder wäre beispielsweise in diesem Zusammenhang zu benennen(Beispiel: Wilhelm-Remy Gymnasium in Bendorf).

  1. Welche Baumaßnahmen sind erforderlich?

In 2011 wurden alle Koblenzer Schulgebäude auf Barrierefreiheit hin überprüft. FolgendeKriterien wurden im Rahmen dieser Bestandsanalyse angesetzt:

-Mindestens ein barrierefreier Zugang zum Schulgebäude,

-Vorhandensein eines Behinderten WC`s,

-Aufzugsanlage bzw. Vorhaltung der erforderlichen Fachräume im Erdgeschoss.

Das Ergebnis belegt, dass für jede Schulform mindestens ein Schulgebäude in Koblenz vorhanden ist, welches barrierefrei erschlossen ist. Die erforderlichen Baumaßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit in den übrigen Schulgebäuden wurden aufgezeigt und gestalten sich sehr unterschiedlich: Beginnend bei dem Einbau einer Rampe bis hin zum Einbau einer Aufzugsanlage oder der Errichtung eines Behinderten WC`s. Es ist anzumerken, dass im Zuge dieser Bestandsanalyse lediglich die Barrierefriheit im Zusammenhang mit mobilen Beeinträchtigungen fokussiert wurde. Eine Überprüfung derSchulgebäude im Hinblick auf die spezifischen Anforderungen für Menschen mit visuellen (blind oder sehbeeinträchtigt) oder auditiven (taub oder gehörlos) erfolgte bislang nicht. Entsprechend den Schulbaurichtlinien des Landes RLP sollen bei Schulneubauten sowie bei großen Um- und Erweiterungsbauten die allgemein anerkannten Regeln der Technik zur barrierefreien Gestaltung so weit wie möglich berücksichtigt werden. Bereits bestehende Schulbauten sollen schrittweise entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik soweit wie möglich barrierefrei gestaltet werden. Eine Pauschalaussage, welche Baumaßnahmen im Detail erforderlich sind um alle Schulgebäude barrierefrei im Hinblick auf die differenziert gelagerten Anforderungen von mobil, visuell und auditiv beeinträchtigten Menschen, kann aufgrund einer fehlenden fundierten Datengrundlage nicht getätigt werden. Hierfür wäre eine ganzheitliche (Bezugnahme auf alle Förderschwerpunkte) Untersuchung aller Schulgebäude auf der Grundlage der aktuellen DIN Normen erforderlich.

  1. Gibt es Förderkonzepte der Landes- oder Bundesregierung?

Bauliche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit an Schulgebäuden werden in der Regel mit einem Zuschuss in Höhe von 60 Prozent über das Schulbauprogramm des Landes Rheinlad-Pfalz bezuschusst, vorausgesetzt die dafür erforderlichen Baukosten übersteigen die Bagatellgrenze (200.000,00 €) bzw. werden als Bestandteil eines Maßnahmenpakets abgebildet, welches diese Grenze übersteigt. Des Weiteren hat das Land RLP den Kommunen einen Unterstützungsfonds in Form eines Betrages in Höhe von 10 Millionen Euro pro Jahr angeboten, um sie bei der Umsetzung der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe Inklusion zu unterstützen. Basis dafür soll eine derzeit in der Abstimmung befindliche „Vereinbarung über den Unterstützungsfonds für die Wahrnehmung inklusiv-sozialintegrativer Aufgaben“ werden. Wie sich der Betrag in Höhe von 10 Millionen Euro auf die einzelnen Kommunen und innerhalb einer Kommune auf die unterschiedlich zuständigen Dezernate/ Fachbereiche (Stadt Koblenz z. B. Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales, Kultur- und Schulverwaltungsamt, Zentrales Gebäudemanagement) verteilen soll, steht bislang nicht fest.