Wie der SWR berichtete, war der alt-OB Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig von 2010-2019 Mit-glied im Beitrat und von 2014-2018 Mitglied im Aufsichtsrat der Thüga AG und hat dort nicht un-erhebliche Nebeneinkünfte erzielt, die er nicht bei der Stadtkasse abgegeben hatte, obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre. Nach Recherchen des SWR beläuft sich der Schaden der Stadt Koblenz auf mindestens 130.384,25 Euro. Die FREIE WÄHLER Fraktion fragt deshalb an:
1. Wer ist bei der Stadt Koblenz für die Einforderung von abführungspflichtigen Nebenein-künften hauptamtlicher Kommunalbeamter zuständig?
2. Wieso wurden die abführungspflichtigen Nebeneinkünfte aus Beirats- und Aufsichtsratstä-tigkeit bei der Thüga AG des alt-OB in der Vergangenheit nicht eingefordert?
3. Wurden die abführungspflichtigen Nebeneinkünfte aus Beirats- und Aufsichtsratstätigkeit bei der Thüga AG des alt-OB zwischenzeitlich bei diesem eingefordert? Wenn nein, warum nicht?
Zu 1.
Die Zuständigkeit liegt im Bereich des Amtes für Personal und Organisation.
Zu 2. u. 3.
Die von der ADD erteilten beamtenrechtlichen Nebentätigkeitsgenehmigungen (Verwaltungsakte) besitzen bis heute Bestandskraft.
Da die Nebentätigkeitsgenehmigungen die Grundlage für die Ermittlung des Ablieferungsbetrages (auf Basis der genehmigten Nebentätigkeiten im öffentlichen oder ihm gleichgestellten Dienst) bilden, hat die Stadt Koblenz aktuell keine rechtlichen Handlungsmöglichkeiten hinsichtlich der Einforderung der ihr diesbezüglich ggf. entgangenen Einnahmen.
Erforderlich hierfür wäre zunächst die bestandskräftige rückwirkende Abänderung der Verwaltungsakte (Nebentätigkeitsgenehmigungen) durch die ADD.
Es bleibt daher zunächst abzuwarten, wie die ADD Trier in der Angelegenheit weiter verfährt, um Aussagen zum weiteren Vorgehen treffen zu können.