Im Jahr 2014 hat der Stadtrat mit dem Masterplan Koblenz einstimmig die Rahmenbedingungen der künftigen Stadtenwicklung beschlossen, auch im Hinblick auf den Radverkehr. Unter TOP 4.3 auf der Seite 40 dieses Masterplans heißt es nämlich: „Gemeinsame Wege für den Rad- und Fußverkehr sind häufig konflikt und sollten auf Außerortsituationen und Grünanlagen beschränkt bleiben “

Die aktuelle Planung der Verwaltung zum Neubau der Paffendorfer-Brücke ( gemeinsame Wege für den Rad- und Fußverkehr ) steht damit im direkten Widerspruch zu dem vom Stadtrat beschlossenen Masterplan Koblenz. Dieser Masterplan wurde beschlossen, damit die Verwaltung in Ihrer Planung diese vom Stadtrat fesgelegten Rahmenbedingungen verfolgt.

Die BIZ-Fraktion fragte daher an:

„Wieso wurde bei der aktuellen Planung zum Neubau der Pfaffendorfer Brücke (keine Trennung von Fußgängern und Radfahrern) die Vorgabe des Masterplan Koblenz, dort TOP 4.3 auf Seite 40, nicht beachtet?
Beim Masterplan handelt es sich um ein „informelles“ Planwerk, welches nicht auf Grund verpflichtender gesetzlicher Vorgaben erstellt wurde. Er hat einen empfehlenden Charakter und ist Richtschnur für die weitere Entwicklung der Stadt in den kommenden Jahren. Der Querschnitt auf der geplanten Pfaffendorfer Brücke mit seinen Querschnittsbestandteilen, insbesondere auch die Breite der gemeinsamen Rad- und Gehwege, wurde mit dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, sowie dem Rechnungshof des Landes Rheinland-Pfalz hinsichtlich der Förderfähigkeit sehr intensiv beraten und festgelegt.
Der Mischverkehr auf der geplanten Brücke macht Sinn, weil alle Anschlussbereiche keine richtlinienkonformen Trennungen der Verkehrsarten zulassen. Dies wurde straßenplanerisch umfangreich geprüft. Der Bereich West wurde bis hin zur Rizzastraße und zur Neustadt überplant; der Bereich Ost auf beiden Seiten bis zur Emser Straße. Hier weisen die Planungen zahlreiche erhebliche Verbesserungen auf.

„Fühlt die Verwaltung sich an den Masterplan Koblenz nicht gebunden? Wenn dem so wäre, wofür wurde der Masterplan Koblenz dann von der Verwaltung dem Rat zur Entscheidung vorgelegt und beschlossen? Welchen Sinn hat dann noch der Masterplan?“
Die Stadtverwaltung beachtet nach wie vor das integrierte Stadtentwicklungskonzept (Masterplan) bei all ihren Fachplanungen und Projekten als informelle Planungs- und damit als Abwägungsgrundlage. Wenn davon in der konkreten Projektierungsphase abgewichen wird, hat dies in der Regel fachliche Gründe, die im Einzelfall dann zu erläutern und zu begründen sind (siehe unter Antwort zu Frage 1).