Dasnovellierte LBKG sieht in § 6 Nr. 4 folgende Aufgabe vor:„Das Land hat zur Erfüllung seiner Aufgaben[…] eine Feuerwehr-und Katastrophen-schutzakademie einzurichten und zu unterhalten, die Aufgaben zur zentralen Aus-und Weiterbildung von Führungskräften, Sonderfunktionsträgerinnen und Sonderfunktionsträ-gern, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren wahrnimmt sowie als Dienstleistungszentrum insbesondere neue Lehr-und Lernmethoden sowie Einsatzmethoden entwickelt, neuzeitli-che Einsatzmittel entwickelt underprobt, Forschungsvorhaben begleitet, Führungs-und Einsatzunterstützung für das Land, insbesondere für das Ministerium des Innern und für Sport und die Aufsichts-und Dienstleistungsdirektion, leistet und in Gremien der Länder und des Bundes mitarbeitet,[…]Die Landesfeuerwehr-und Katastrophenschutzschule auf dem Asterstein hat außerdem seit Dezember 2020 den Status einer Akademie erhalten.

Die ehemalige Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule ist mit der Novellierung des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes im Dezember 2020 zu einer Akademie umformiert worden und nennt sich seit diesem Zeitpunkt Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzakademie. Die Einrichtung untersteht unmittelbar dem Ministerium des Innern- und für Sport (MdI) und ist dort organisatorisch dem Referat 352 zugeordnet. Aufgrund dessen können die vorliegenden Fragen durch die Verwaltung auch nicht abschließend beantwortet werden.
1. Welche Erneuerungen sind durch den neuen Status „Akademie“ entstanden?
In den zurückliegenden Jahren ist insbesondere eine intensive Anpassung der Laufbahnausbildung für feuerwehrtechnische Beamte des dritten Einstiegamtes (ehemals gehobener Dienst) vorgenommen worden. Diese Qualifizierungsmaßnahme ist äquivalent zu vergleichbaren Hochschulausbildungen wie z.B. der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen. Zudem ist die Einrichtung bei zahlreichen Projektarbeiten eingebunden, welche eine wissenschaftliche Mitarbeit der Lehrkräfte erfordert. Somit werden sicherlich Tätigkeitsmerkmale im Sinne einer Akademie wahrgenommen.
2. Wurden mehr Ausbilder eingestellt? Wenn nein, warum nicht?
Der Verwaltung liegen keine detaillierten Kenntnisse der Stellenplanung vor.
3. Gibt es z.B. neue Einsatzmethoden?
Die grundsätzlichen Einsatztaktiken der Feuerwehren werden durch Feuerwehrdienstvorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften geregelt, welche gleichermaßen bundesweit zur Anwendung kommen. Die Lehrkräfte der Akademie sind in zahlreichen Arbeitsgruppen vertreten, in denen neue Möglichkeiten zur Anpassung von Einsatztaktiken erprobt bzw. optimiert werden. Dies erfolgt stets unter dem einsatztaktischen Grundsatz „Technik folgt Taktik“. In den zurückliegenden Monaten ist keine neue Einsatzmethode eingeführt worden.
4. Ist der Stadt Koblenz bekannt, dass das Land Rheinland-Pfalz eventuell Abstand von den Plänen zur Erweiterung der Akademie nimmt?
Der Verwaltung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.