Der Stadtrat hatte einmütig beschlossen, dass den Schustellern in Zeiten der Pandemie geholfen werden muss. Deshalb sollten sie im gesamten Stadtgebiet Moglichkeiten erhalten kostenfrei Angebote aufzustellen.
Wie viele Schausteller haben hiervon Gebrauch gemacht?
Antwort:
Insgesamt 8 Schaustellern konnte das Aufstellen eines mobilen Gastronomiestandes bereits genehmigt werden. Weitere Anträge werden derzeit bearbeitet.
2.) Welche Vorgaben bzgl. der Standorte wurden gemacht?
Antwort:
Die Verwaltung hat sich an dem Stadtratsbeschluss vom 22.04.2021 orientiert, sodass die Platzvergabe möglichst großzügig geprüft wurde. Hierbei wurde auf eine ausreichende Platzkapazität geachtet. Außerdem wurden Verkaufsstände nicht in unmittelbarer Nähe zur bereits bestehenden Gastronomie mit gleichem Warenangebot errichtet. Hier erfolgte stets eine Einzelfallentscheidung. Ebenso wurde auf die Wahrung des Sonn- und Feiertagsschutzes (Nähe zu Kirchen) geachtet.
3.) Gab es Vorgaben von Seiten der Stadtverwaltung?
Antwort:
Vgl. Frage 2.
4.) Konnten die Schausteller stets ihre Wünsche äußern und wurden diese ohne weitere Prüfung genehmigt?
Antwort:
Die Schausteller konnten ihre Wünsche äußern, sodann erfolgte eine lösungsorientierte Prüfung seitens der Verwaltung.
5.) Hat die Stadtverwaltung intern die Standorte abgestimmt?
Antwort:
Eine Vorauswahl der Standorte wurden mit betroffenen Fachämtern abgestimmt.
a) Wenn ja, welche Ämter/Eigenbetriebe waren hierzu eingebunden?
Antwort:
Die Straßenverkehrsbehörde und EB 67 als Flächeneigentümer von versch. Plätzen / Anlagen wurden beteiligt.
b) Wenn nein, welches Amt hat alleine die Standortentscheidung getroffen?
Antwort:
Vgl. Antwort 5.
6.) Wenn ein Amt/Eigenbetrieb einen Standort kritisch bewertet hat, wurde hierauf Rücksicht genommen?
Antwort:
Die Stellungnahmen der beteiligten Stellen sind in den Entscheidungsprozess eingeflossen. Sofern im Beteiligungsverfahren große Bedenken aufgrund einer möglichen Konkurrenzsituation geäußert wurden, hat das Ordnungsamt einen Beschluss des Stadtvorstands erbeten.
7.) Wem oblag die finale Entscheidung für die Standorte?
Antwort:
Das Ordnungsamt hat nach erfolgtem Beteiligungsverfahren die Sondernutzungserlaubnisse erteilt.
8.) Wenn Schädigungen (z.B. an Grünflächen) zurückbleiben, wer kommt hierfür auf?
Antwort:
Verunreinigungen oder Schäden sind durch den Erlaubnisnehmer zu beseitigen bzw. fachgerecht auf eigene Kosten beseitigen zu lassen.
9.) Ist es beabsichtigt, dass das Ordnungsamt/Amt 31 als genehmigende Behörde für entstandene Schäden aufkommt?
Antwort:
Das Ordnungsamt ist für die Gefahrenabwehr und nicht für die Aufrechterhaltung bzw. Instandsetzung von Grünflächen zuständig.
10.) Es gibt Kritik der Kiosk-Betreiber, dass in deren unmittelbarer Nähe Stände aufgestellt worden sind. Ist dem Ordnungsamt dies bekannt?
Antwort:
Die Kritik der Kiosk-Betreiber ist bekannt.
11.) Die Kiosk-Pächter wünschen sich ein Entgegenkommen der Verpächterin und den Erlass der Pacht für 2021. Werden diese Einnahmeverluste vom Ordnungsamt/Amt 31 ausgeglichen?
Antwort:
Ein Erlass der Pacht muss durch die Koblenz-Touristik GmbH als Vermieter geprüft und abschließend entschieden werden. Es gibt keine rechtliche Grundlage zum Erlass der Pacht oder dem Ausgleich finanzieller Verluste durch das Ordnungsamt.
12.) Wird die Stadtverwaltung sich zukünftig intern enger abstimmen um bei Genehmigungen für Sondernutzungen auch auf Qualität der Örtlichkeit Rücksicht nehmen (z.B. Nähe von Kirchen, Friedhöfen, touristischen Monumenten)?
Antwort:
Das Ordnungsamt zeigt sich offen für Gespräche zur Evaluation der Platzvergabe und ist stets an der Optimierung neuer Prozesse interessiert.