In der Gemarkung Lahnstein, Didierstraße 37, in unmittelbarer Nähe zur Gemarkung der Stadt Koblenz, Wohngebiet Kellenbachstraße Koblenz Horchheim, wurde ein Bitumentanklager errichtet. An-wohner der Kellenbachstraße in Horchheim haben der FW Fraktion berichtet, dass von diesem Bitu-mentanklager erhebliche Geruchsbelästigungen und Verkehrsbelastungen ausgehen würden. Diese seien so gravierend, dass ein unbeschwerter Aufenthalt im Freien unmöglich geworden sei und das Trocknen der Wäsche und das Lüften der Wohnungen ebenso. Der Gestank fresse sich in Möbeln und Kleidung fest. Mieter drohen wegen des Gestanks mit Auszug. Im Vorfeld der Genehmigung dieses Tanklagers sei die Nachbarschaft und die Stadt Koblenz nicht beteiligt worden. Ein Geruchsgutachten sei nicht erstellt worden. Vielmehr seien auf Seiten der Stadt Lahnstein schlicht Fakten geschaffen worden, ohne die Nachbarschaft und die Stadt Koblenz in dem Verfahren zu beteiligen. Die Anwohner wussten allerdings zu berichten, dass die SGD Nord bei Erteilung der Baugenehmigung folgende Auflage erlassen habe, gegen die allerdings im laufenden Betrieb verstoßen würde:
„5. Vor jedem Befüll- und/oder Entleervorgang der Lagertanks und/oder der Tankwagen (TKW) so-wie der Löschung der Schiffe ist sicherzustellen, dass alle verwendeten Rohrsysteme samt der Gaspendelung und der technischen Einrichtungen, ordnungsgemäß eingerichtet sind und keine Geruchsemissionen entweichen können.“

1. Wurde die Stadt Koblenz im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens beteiligt? Wenn ja, welche städtischen Ausschüsse wurden damit befasst und welche Eingabe hat die Stadt getätigt?
Nein.
2. Ist der Stadt bekannt, dass von diesem Bitumentanklager für die Koblenzer Bevölkerung in Horchheim erhebliche Geruchsbelästigungen ausgehen? Wenn ja, was gedenkt die Stadt Koblenz dagegen zu unternehmen? Wenn nein, was wird die Stadt nun unternehmen, nachdem sie in Kenntnis der Geruchsbelästigung gesetzt wurde?
Ja, es liegt eine Beschwerde eines betroffenen Bürgers und eine sich darauf beziehende Nachfrage eines Ratsmitgliedes der SPD-Fraktion vor.
Seitens der Verwaltung wurde an die zuständige Bauaufsicht bei der Stadt Lahnstein und die fachlich zuständige Regionalstelle Gewerbeaufsicht bei der SGD-Nord verwiesen. Die Stadt Koblenz hat hier keine eigenen aufsichtsbehördlichen Befugnisse.
3. Ist der Stadt Koblenz die Auflage der SGD Nord bekannt? Wieso ist die SGD Nord trotz Verstoß gegen die Auflage untätig? Wer ist für die Einhaltung der Auflage zuständig und an wen können sich betroffene Bürger wenden?
Nein. Die Stadtverwaltung Koblenz geht davon aus, dass die SGD-Nord ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrnimmt. Zur Zuständigkeit siehe Antwort 2.
4. Ist der Stadt Koblenz bekannt, dass die Tankwagen von diesem Bitumenwerk die Straßen des Wohngebiets Horchheim als Transportweg nutzen und dadurch bis 24 Uhr starker und ständiger LKW Verkehr besteht? Wenn ja, was gedenkt die Verwaltung zum Schutz der dortigen Wohnbevölkerung dagegen zu unternehmen? Wenn nein, plant die Stadt Koblenz eine diesbezügliche Erhebung durchzuführen?
Nein. Wenn es sich um öffentlich gewidmete Straßen handelt, dann stehen diese grundsätzlich auch dem LKW-Verkehr zur Verfügung. Derzeit bestehen keinen Erkenntnis, die eine verkehrsrechtliche Einschränkung der Befahrbarkeit erforderlich machen, insofern ist auch keine Erhebung geplant.