Im Oktober 2018 stellte die FREIE-WÄHLER Ratsfraktion einen Antrag, der die Beantragung von Fördermitteln für den Bau von Radschnellwegen zum Gegenstand hatte. In der darauf folgenden Stellungnahme erwiderte das Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung: „Derzeit werden für die im Verkehrsentwicklungsplan 2030 vorgeschlagene Radschnellrouten erste vorbereitende Arbeiten zur Grundstücksverfügbarkeit im Planungskorridor getätigt, …“.

Die Fraktion FREIE WÄHLER fragt:
– Wurden in der Zwischenzeit erste Förderanträge gestellt um die notwendigen finanziellen Mittel zu akquirieren?
– Wie steht es im Einzelnen um den Planungsstand zu folgenden geplanten Routen?
o Rheintal Nord Linksrheinisch von/nach Andernach
o Rheintal Süd linksrheinisch von/nach Boppard
o Rheintal Süd rechtsrheinisch von/nach Neuwied
o Rheintal Süd rechtsrheinisch mit Anbindung an das Lahntal – Moseltal von/nach Kobern-Gondorf/Dieblich

 

Zur ersten Frage: „Wurden in der Zwischenzeit [seit Oktober 2018] erste Förderanträge gestellt um die notwendigen finanziellen Mittel zu akquirieren?“
Nein, das war noch nicht möglich. Die Verwaltung hat die begrenzten Ressourcen zunächst auf das Konzept der stadtteilverbindenden Hauptradrouten konzentriert, welche mehr direkte Bedeutung für die eigene Bevölkerung haben.
Zur zweiten Frage: „Wie steht es im Einzelnen um den Planungsstand zu folgenden geplanten Routen?“
Aktuelle Arbeits-/Planungsstände (Änderungen vorbehalten):
 Rheintal Nord linksrheinisch von/nach Andernach Verkehrsplanerische Vorzugsroute: Balduinbrücke – Nebenflächen der linksrheinischen Bahnstrecke (DB-Immobilienabteilung informiert) – alte B9 (verlängerte Carl-Zeiss-Straße); Linienführung an Kreisgrenze bereits (vor-)abgestimmt.
 Rheintal Süd linksrheinisch von/nach Boppard Routenvarianten werden z.Z. im Auftrag des Landesbetriebs Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz untersucht; bisherige verkehrsplanerische Vorzugsroute: Hbf – Frankenstraße – Schützenstraße – Laubach – B9 – Bahnübergang Stolzenfels – Brunnenstraße; Linienführung an Kreisgrenze bereits (vor-)abgestimmt.
 Rheintal Nord rechtsrheinisch von/nach Neuwied
Verkehrsplanerische Vorzugsroute: B 42 (zwischen Ehrenbreitstein und Urbar)
 Rheintal Süd rechtsrheinisch mit Anbindung an das Lahntal
Verkehrsplanerische Vorzugsroute: Emser Straße (Pfaffendorf – Horchheim) mit Anbindung von/nach Oberwerth (via Horchheimer Eisenbahnbrücke)
 Moseltal von/nach Kobern-Gondorf oder Dieblich
Verkehrsplanerische Vorzugsroute: Noch zu untersuchen bzw. zu planen.
Alle Korridore sind aus der landesweiten Potentialermittlung abgeleitet, die der LBM 2014 erstellen ließ und sowohl Teil des seither in Erstellung befindlichen Landeskonzepts „Pendler-Radrouten“ als auch des städtischen Verkehrsentwicklungsplans (VEP) Koblenz 2030. Bis auf weiteres konzentriert sich das Land prioritär auf drei Pilotvorhaben in anderen Landesteilen (Umsetzung der

Pendler-Radroute Bingen – Mainz sowie Planungen für zwei weitere Korridore bei Trier und in der Pfälzer Rheinebene) sowie die Entwicklung technischer Standards. Dementsprechend sind – bis auf die oben genannte Variantenuntersuchung im Bereich Koblenz-Stolzenfels – in unserem Raum vorerst keine entsprechenden Eigenaktivitäten des LBM vorgesehen. Es wurde aber in Aussicht gestellt, kommunal initiierte Untersuchungen und Planungen zu den hiesigen Radschnellwegen nach Möglichkeit zu fördern, wovon der Radverkehrsbeauftragte in den nächsten Monaten Gebrauch machen will. Davon unabhängig stellt der Bund bis zum Jahr 2030 Fördermittel in Höhe von 3,8 Mio € für rheinland-pfälzische Radschnellwege, die nicht aus anderen Programmen gefördert werden können, zur Verfügung.