Ministerium der Justiz in Mainz – die perfekte Kulisse für den Antrag der FREIENWÄHLER “ALTERSGRENZEN BEI SCHÖFFEN ABSCHAFFEN“ für das Plenum am 01./02. März.
Stephan Wefelscheid, Landesvorsitzender und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion der Freien Wähler und Edgar Kühlenthal, Vorstandsmitglied in der Landesseniorenvertretung von RPL und stellvertretender Vorsitzender des Seniorenbeirats Koblenz präsentieren diesen wichtigen Antrag zur Abschaffung der Altershöchstgrenzen bei den Wahlen von Personen für das Schöffenamt. Damit erweitert sich die Zahl von wählbaren Personen sofort erheblich (aktuell um rund 18% der Gesamtbevölkerung) und mit Blick auf die demografische Entwicklung wächst diese Zahl ständig.
Als großen Gewinn für das Schöffenamt bringen ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger zudem ihre Lebenserfahrung mit ein, wie sie es bei Ausübung ihrer Ehrenämter in anderen Bereichen z.B. in der Arbeit der Seniorenbeiräte in Rheinland-Pfalz demonstrieren.
Ein anderer wichtiger Aspekt kommt hinzu. Die Altersgrenze im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) erfüllt eindeutig den Tatbestand von Altersdiskriminierung. Die Aufrechterhaltung bedeutet gleichzeitig die amtliche Duldung einer Gesetzesregelung, die gegen das allgemeine grundgesetzlich verankerte Demokratieverständnis verstößt.