BIZ-Ratsfrau Angela Keul-Göbel

BIZ-Ratsfrau Angela Keul-Göbel

Veranstaltung in Arenberg erfolgreich

Koblenz. Nirgends ist das Prostitutionsgesetz so liberal wie in Deutschland. Das Gesetz von 2002 muss deshalb dringend geändert und damit verbessert werden. Darin waren sich die Besucher der Veranstaltung in Arenberg einig.

Dieses Gesetz wurde gemacht für Frauen, die selbstbestimmt der Sexarbeit nachgehen. Dadurch sollte die Rechtsposition der Frauen in der Prostitution gestärkt und der Weg in die Sozialversicherung geebnet werden. Diese Ziele wurden nicht erreicht. Der überwiegende Teil der Frauen, die in der Prostitution tätig sind, tun dies weder

Monika Hömberger

BIZ-Ratsfrau Monika Hömberger

selbstbestimmt noch freiwillig. Daher hat das Gesetz sein Ziel, die Lage der in der Prostitution Tätigen zu verbessern, verfehlt.

Die BIZ-Ratsfrauen Monika Hömberger und Angela Keul-Göbel informierten und diskutierten mit Vertretern der Verwaltung, der Polizei und interessierten Bürgern über dieses Thema.

Etwa 80 Prozent der Prostituierten kommen aus dem Ausland, sie prostituieren sich wegen drohender Verelendung oder sind Opfer falscher Versprechungen der „Lover Boys“.

Anwesende Polizeibeamte berichteten, dass die Frauen vor dem Jahr 2002 regelmäßig zur Gesundheitskontrolle kommen mussten. Dies führte zu einer guten medizinischen Versorgung der Prostituierten. Bei der im Gesundheitsamt durchgeführten Kontrolle hatten die Frauen die Möglichkeit, mit der Polizei Kontakt aufzunehmen und konnten sich so sicherer fühlen. Alle diese Kontrollmechanismen wurden durch das Gesetz 2002 beseitigt.

„Um diese Frauen besser schützen zu können, sind zentrale Änderungen im deutschen Prostitutionsgesetz nötig. Wir fordern verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen und eine Meldepflicht, mit der die Aufklärung über Rechte, Pflichten, Schutz- und Aussteigemöglichkeiten verbunden ist,“ verlangen die BIZ-Ratsfrauen Monika Hömberger und Angela Keul-Göbel, die zu der Veranstaltung eingeladen hatten.

Wichtig ist zudem eine Erlaubnispflicht zur Betreibung eines Bordells, damit zum Beispiel verurteilte Menschenhändler kein Bordell mehr in Deutschland führen dürfen. Erforderlich ist auch ein Bleiberecht für Opfer von Menschenhandel. Diese müssen in Prozessen aussagen. Dafür ist ihre Anwesenheit in Deutschland notwendig. Im Anschluss muss ihnen ein menschenwürdiges Leben in Deutschland ermöglicht werden.

Die Weisungsbefugnis für Zuhälter und Bordellbetreiber gegenüber den Prostituierten muss aus dem Gesetz gestrichen werden.

„Deutschland darf nicht länger das Bordell Europas sein“, so die beiden BIZ-Ratsfrauen, „nur weil wir das Zuhälterfreundlichste Gesetz in Europa haben“, ergänzen Monika Hömberger und Angela Keul-Göbel.

Wenn die Änderungen im Gesetz vorgenommen werden bedeutet dies einen wichtigen Schritt gegen das „Großbordell Deutschland“.