Bei der Antwort zur Frage bezüglich der Rentenpolitik für Frauen hat Herr Scholz das Thema verfehlt. „Am Ende spiegelt sich in der Rente wider, was im Arbeitsleben war.“ Gerade das führt zu den derzeitigen Problemen und zur Altersarmut von Frauen. Aktuell werden die Erziehungszeiten für Frauen verschieden berechnet: Mit der Rentenstrukturreform von 2001 durch die damals rot-grüne Bundesregierung wurde zum – angeblichen – Ausgleich der Absenkung der Witwenrente von 60 auf 55 Prozent der Rente des verstorbenen Partners ein dynamischer Zuschlag an Entgeltpunkten eingeführt, den Hinterbliebene erhalten, die Kinder erzogen haben (zum Ausgleich müssten es fünf Kinder sein!).
Für Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren sind, beträgt die Kindererziehungszeit rentenbegründend und rentensteigernd nur ein Jahr. Für Kinder, die nach 1992 geboren wurde, werden drei Jahre rentenrechtlich anerkannt. Diese Ungerechtigkeit gilt es als Erstes zu beseitigen. Schade, dass die SPD hierauf keine Antwort hat. Sie hat das Problem wohl doch nicht erkannt: Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, hatten häufig keine Möglichkeit, ihr Kind in eine Kindertagesstätte zu bringen. Für meine drei Kinder (geboren 1980 bis 1984) gab es frühestens ab einem Alter von vier Jahren einen Teilzeit-Kindergartenplatz in Koblenz. Viele Frauen hatten gar keine Möglichkeit, Familie und Beruf zu vereinbaren bei Kindergarten-Öffnungszeiten von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr. Es ist bezeichnend, für Frauen aber vor allen Dingen schade, dass diese Diskussion an der sozialdemokratischen Partei vorbeigegangen ist.
Dass jetzt mit vereinten Kräften von Bund, Ländern und Kommunen die Situation verbessert wird, hilft den Frauen, die vor 1992 Kinder geboren haben, keinen Schritt weiter! Für alle Kinder müssen drei Erziehungsjahre anerkannt werden, unabhängig vom Geburtsjahr!
Angela Keul-Göbel, BIZ-Stadtratsmitglied, Koblenz