Die Verwaltung wird beauftragt, eine ständige Präsenz des uniformierten kommunalen Vollzugdienstes auf dem Bahnhofplatz und unmittelbar angrenzendem Bereich täglich von 9 bis 19 Uhr einzurichten.

Begründung:

Mit einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen wird seit Jahren versucht, die Situation am Koblenzer Hauptbahnhof zu verbessern. Nach Expertenanhörung im Sozialausschuss wurde in der Sitzung des HuFa am 18.09.2018 ein „Gesamtkonzept Koblenzer Hauptbahnhof“ vorgestellt. Starker Alkohol- und Drogenkonsum sind demnach u.a. die Ursache für das Verrichten der Notdurft in der Öffentlichkeit im Bereich des Koblenzer Hauptbahnhofs. Es wurde empfohlen, zur Verbesserung die Streifengänge des kommunalen Vollzugdienstes zu erhöhen, um die Gefahrenabwehrverordnung konsequent anzuwenden. Mit einem Kostenaufwand von rund € 200.000,- wurde parallel eine öffentliche Toilettenanlage errichtet. Alle Maßnahmen haben nicht zum gewünschten Erfolg geführt.

Aktuell ist festzustellen:

1. Die neuen Toiletten werden nur teilweise in Anspruch genommen Nach wie vor wird von der Hauptzielgruppe, für die die Toilettenanlage errichtet wurde, auf öffentlichen Flächen, u.a. auf der Grünfläche am Hotel, das „Geschäft erledigt“. Die bekannte Gruppe von Alkohol- und Drogenkonsumenten ist nach wie vor präsent im Bahnhofsbereich mit allen nachteiligen Auswirkungen für die übrigen Bürgerinnen und Bürger und für die Stadt Koblenz;

2. Auch aus der Expertenanhörung ist das Ergebnis mitzunehmen, dass das offene Auftreten von Polizei und Ordnungsamt – also in Uniform – die Verursacher der genannten Ordnungswidrigkeiten dazu bringt, sich rechtskonform zu verhalten;

3. Nach vorliegenden konkreten Erfahrungen und Expertenanhörung ist die Präsenz von uniformierten Ordnungskräften die geeignete Maßnahme, um Einhaltung und Durchsetzung der Gefahrenabwehrverordnung tatsächlich und möglichst in vollem Umfang zu gewährleisten.

Grundsätzliches:

Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) nimmt seine Aufgaben prioritär

1. nach Gefahrenlage im Rahmen seiner Zuständigkeiten

2. nach Auftragslage (siehe UV/0425/2018) und

3. präventiv im Rahmen von Streifengängen und –fahrten sowie Aufklärungsmaßnahmen

wahr. Hinzu kommen zahlreiche Sondereinsätze bei Großveranstaltungen und Sonderlagen.

Zum Antrag:

Bezüglich des Bereichs Bahnhof/ Bahnhofsvorplatz wurden, wie im Antrag angesprochen im Rah-men eines Gesamtkonzepts seit 2018 viele Maßnahmen parallel auf den Weg gebracht. U.a. wurden vom KVD seit dem 18.09.2018 – 31.08.2019 819 Kontrollen durchgeführt. Insgesamt sind dafür 1461 Dienststunden angefallen. Soweit Verstöße bei Kontrollen feststellbar waren, wurden diese auch geahndet. Die objektive wie auch die subjektive Sicherheitslage hat sich nach Expertenmeinungen im Arbeitskreis Sicherer Bahnhof durch diese Maßnahmen bereits verbessert. Gemeinsam mit den im Arbeitskreis befindlichen Sicherheitsbehörden und Institutionen werden noch in diesem Jahr weitere Verbesserungsmaßnahmen erörtert.

Eine ständige Präsenz des KVD (oder der Polizei/ Bundespolizei) halten alle Experten für unverhältnismäßig. Darüber hinaus würde dies, wie in den letzten Jahren mehrfach festgestellt, lediglich zu einem Verdrängungseffekt führen. Die gesellschaftlich „unerwünschten Personen“, die während einem Großteil ihrer am Bahnhof verbrachten Zeit keine Verstöße begehen, treffen sich dann an anderen Örtlichkeiten, wie z.B. Lidl-Markt/ Frankenstr., Evangl. Stift/Ecke Johannnes-Müller-Str./Süd-alle, Konzertmuschel/Kaiser-Augusta-Anlagen oder Schlossstraße. Durch den vorübergehenden Verdrängungseffekt wird die ursächliche Thematik (ordnungsgemäßes Verhalten) demzufolge nicht gelöst!

Finanzieller Aspekt:

Eine ständige Präsenz von mindestens zwei kommunalen Vollzugskräften in der Zeit v. 9:00 – 19 :00 Uhr für den Bereich „Rund um den Hauptbahnhof“ könnte nicht aus dem bestehenden Personalbestand abgedeckt werden. Hierzu wäre die Neueinrichtung von 4,4 – Stellen für den Einsatz im Schicht- und Wechseldienst erforderlich. Die Personalkosten für diese neu einzurichtenden Stellen belaufen sich auf ca. 213.400 €. 

Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen und die Thematik weiter im Arbeitskreis Sicherer Bahnhof des Kriminalpräventiven Rates zu bearbeiten.