Stephan Wefelscheid, stellvertretender Fraktionsvorsitzender BIZ — Bauwesen —


Stephan Wefelscheid

1. In der Beschlussvorlage Nr. BV/0930/2011 der öffentlichen Stadtratssitzung des Koblenzer Stadtrates vom 17. Januar 2011 heißt es:

„Das ursprüngliche Budget für das Projekt Schienenhaltepunkt Stadtmitte, das bei der Aufstellung des Gesamt-BUGA-Budget berücksichtigt wurde, betrug 9,116 Mio Euro brutto. Diese Zahl beruhte auf einer Kostenschätzung aus dem Jahr 2005. Dieses Budget wurde geprüft und für nicht ausreichend befunden. Anfang 2008 wurde eine neue Kostenberechnung erarbeitet, die den aktuellen Erkenntnissen Rechnung tragen sollte. Diese Kostenberechnung wies für das Projekt eine Gesamtsumme von 11,6 Mio Euro aus. Auf Basis dieser Kostenberechnung wurde das Projektbudget im Sommer 2008 entsprechend angehoben.

Im Sommer 2009 zeichnete sich ab, dass das Projekt-Budget nicht ausreichen wird. Angebliche Gründe hierfür waren unter anderem die extrem ungünstigen Bodenverhältnisse (nicht tragfähiger bzw. kontaminierter Boden) und die Hindernisse aus der vorangegangenen Bebauung (Fundamente und Kabel) einer ehemaligen Bahnanlage. Weiterhin war zu diesem Zeitpunkt aufgrund eines Vergabeeinspruches ein Zeitverzug in der Maßnahme von rund 4,5 Monaten eingetreten. Somit war klar, dass das gesteckte Terminziel, Inbetriebnahme zum Fahrplanwechsel am 23.11.2010, ohne Beschleunigungsmaßnahmen nicht mehr erreichbar war.

Im ersten Quartal 2010 wurde eine Zusammenstellung der voraussichtlichen Mehrkosten erstellt. Diese Mehrkosten beliefen sich auf 1,5 Mio Euro brutto und wurden den städtischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Nach kontroverser Diskussion wurden seitens des Stadtrates im Juni 2010 die zusätzlichen Mittel in Höhe von 1,5 Mio.Euro brutto beschlossen, so dass das Projekt-Budget nunmehr bei 13,1 Mio Euro  lag.

Nach der Budgeterhöhung auf 13,1 Mio Euro durch den Stadtrat am 01.07.2010 hat sich eine weitere Kostensteigerung ergeben, die zum Zeitpunkt des Beschlusses angeblich nicht absehbar war. Die Kosten haben sich im Einzelnen u. a. wie folgt entwickelt: Unvorhergesehene Leistungsänderungen im Bau (Seite 4 von 8):

Während des Baus ist eine erhebliche Anzahl von unvorhergesehenen Leistungsänderungen im Gesamtvolumen von 2,63 Mio Euro aufgetreten. Die Kostensteigerungen im Bereich Ingenieurbau sind zum Teil unzureichenden Vorerkundungen zuzuordnen. In wie weit diese Dinge zum Zeitpunkt der Planung erkennbar waren bzw. hätten sein müssen, muss abschließend geklärt werden.

Zum Teil sind die Kostenerhöhungen auf erheblich zu geringe Massenansätze zurück zu führen. In wie weit Planungs-, Ausschreibungs- oder Abrechnungsfehler auf der Baustelle die Ursache für diese Kostensteigerung sind, wird derzeit durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Koblenz geprüft.

In der Anlage 1 zur Beschlussvorlage BV/0930/2011 heißt es auf Seite 9 von 12 unter Punkt 13 auf die Frage, warum diese erneuten Mehrkostensteigerungen von Juni 2010 (13,1 Mio Euro) bis Oktober 2010 (18,5 Mio Euro) nicht vorher erkennbar waren:

Der Hauptgrund hierfür ist, dass keine Nachträge für Massenüberschreitungen gestellt wurden. Dies ist gemäß den Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Pflicht des Auftragnehmers. Deshalb lagen keine Meldungen über Massenüberschreitungen vor.

Bei der Rechnungsprüfung auf der Baustelle wurden diese Massenüberschreitungen kommentarlos freigegeben. Bei der stichprobenartigen Überprüfung der Rechnungen Anfang Mai 2010 sind diese Massenüberschreitungen aufgefallen.

Auf Rückfrage teilte die Bauüberwachung mit, dass es sich hierbei lediglich um Verschiebungen der Mengen innerhalb des Leistungsverzeichnisses aufgrund fehlerhafter Zuordnung bei der Rechnungsstellung handelte. Dies wäre keine Kostensteigerung im Projekt. Nach weiteren Nachforschungen stellte sich heraus, dass diese Aussage nicht richtig war. Es handelte sich um deutlich erhöhte Abrechnungsmengen.

Daraufhin wurden stichprobenartig die Massenabrechnungen der Firmen mit den Vermessungsdaten verglichen. Ergebnis war dass die Abrechnung deutlich erhöht ist. Dies hätte noch immer nicht unbedingt zu Mehrkosten geführt, denn auch diese Mehrmassen hätten ggfls. aus der nächsten Abschlagsrechnung wieder gestrichen werden können.

Allerdings wurde durch die Bauüberwachung per Aufmass bestätigt, dass die Abrechnungsmassen korrekt sind. Aufgrund dieser unterschriebenen Aufmasse musste diese Abrechnung vorerst akzeptiert werden.

2. Im vorliegenden Fall besteht nach Lektüre der Beschlussvorlage BV/0930/2011 der Verdacht, dass hinsichtlich der Kostenposition „unvorhergesehene Leistungsänderungen“ im Bau, insbesondere im Hinblick auf die Nachträge für Massenüberschreitungen, Akteure der Baufirmen sowie die Bauüberwach erheblich geschlammt haben. Wer wann was wußte und welche rechtlichen Konsequenzen das Ganze dann haben wird, ist derzeit Gegenstand einer Untersuchung durch das städtische Rechnungsprüfungsamt. Wir werden dran bleiben und berichten!